Auszug aus der gültigen Satzung des Vereines ÄRZTE HELFEN e.V. vom
25. Mai 2009:
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§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Verbesserung der gesundheitlichen Situation der
Bevölkerung in Not leidenden Gebieten, insbesondere durch die Förderung
der medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen.
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3. Die Verwirklichung des Satzungszwecks wird insbesondere durch folgende
Maßnahmen umgesetzt:
· Rekrutierung, Vorbereitung und Vermittlung von Freiwilligen zur Übernahme
von medizinischen, logistischen und administrativen Aufgaben;
· Finanzierung und Beschaffung adäquater Hilfsgüter sowie deren
Weiterleitung an bedürftige Einrichtungen;
· allgemeine Öffentlichkeitsarbeit;
· Bildungsmaßnahmen;
· das Sammeln von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Aktionen sowie die
Weitergabe dieser Mittel im Sinne von § 58 Nr. 1 AO im Sinne des
Vereinszwecks;
· die Auswahl von transparenten und sinnvollen Projekten, die in Not
leidenden Gebieten bereits bestehen oder entweder durch unmittelbare
Arbeit vor Ort oder durch Hinzuziehung von Hilfspersonen (§ 57 Absatz 1
AO) zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung umgesetzt werden,
und die Weiterleitung der in Deutschland gesammelten Spenden an diese
Projekte;
· die Transferierung von Spenden an steuerbegünstigte Organisationen, die
die oben genannten Projekte umsetzen.
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Hier können Sie die Satzung als PDF-Dokument herunterladen: