Satzung

Auszug aus der gültigen Satzung des Vereins ÄRZTE HELFEN e.V. vom 25. Mai 2009:

(…)

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist die Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung in Not leidenden Gebieten, insbesondere durch die Förderung der medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen.

(…)

3. Die Verwirklichung des Satzungszwecks wird insbesondere durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

· Rekrutierung, Vorbereitung und Vermittlung von Freiwilligen zur Übernahme von medizinischen, logistischen und administrativen Aufgaben;
· Finanzierung und Beschaffung adäquater Hilfsgüter sowie deren Weiterleitung an bedürftige Einrichtungen;
· allgemeine Öffentlichkeitsarbeit;
· Bildungsmaßnahmen;
· das Sammeln von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Aktionen sowie die Weitergabe dieser Mittel im Sinne von § 58 Nr. 1 AO im Sinne des Vereinszwecks;
· die Auswahl von transparenten und sinnvollen Projekten, die in Not leidenden Gebieten bereits bestehen oder entweder durch unmittelbare Arbeit vor Ort oder durch Hinzuziehung von Hilfspersonen (§ 57 Absatz 1 AO) zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung umgesetzt werden, und die Weiterleitung der in Deutschland gesammelten Spenden an diese Projekte;
· die Transferierung von Spenden an steuerbegünstigte Organisationen, die die oben genannten Projekte umsetzen.

(…)

Hier können Sie die komplette Satzung einsehen: